Sonderausstellung: Ein Jahresrückblick - Cannabis als verschreibungsfähiges Medikament - Hanf Museum

Sonderausstellung: Ein Jahresrückblick – Cannabis als verschreibungsfähiges Medikament

Veröffentlicht am 3. März 2018
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Bis vor einem Jahr herrschte bezüglich medizinisch angewandten Cannabis eine gesetzliche Problematik. Immer mehr Gerichte mussten kranken Menschen „rechtfertigenden Notstand“ zugestehen, wenn sie wegen Cannabis mit Behörden in Konflikt kamen.

Vor einem Jahr wurde der gesetzliche Rahmen nachgearbeitet und das „Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Verordnungen“ trat am 10. März 2017 in Kraft. Damit sollte Ärzten die gesetzliche Grundlage geschaffen werden, ihre Patienten mit Cannabis zu behandeln. Der behandelnde Arzt kann nun Cannabis verschreiben, wenn er es für die Genese als sinnvoll erachtet, die Kosten für die Behandlung tragen die Krankenkassen, wie üblich bei Medikamentenverschreibungen – so die Theorie.

Wie sich die Umsetzung gestaltet, zeigt das Hanf Museum ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes mit einer kleinen Sonderausstellung.

Eröffnung der Sonderausstellung im Hanf Museum am Samstag, 10. März 2018 um 16:00 Uhr!

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