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20 Jahre Cannabisbeschluss – 20 Jahre Entkriminalisierung?

Wednesday, March 5th, 2014

Am 9. März dieses Jahres jährt sich der berühmt gewordene “Cannabisbeschluss” des Bundesverfassungsgerichtes zum 20. Mal. Aus diesen Anlass informiert das Hanf Museum Berlin in einer Sonderausstellung über die gesellschaftliche sowie juristische Diskussion und den Mythos “ein bisschen Gras ist doch erlaubt”.

Am 9. März 1994 verkündete das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung, in der sie die Gültigkeit des Betäubungsmittelgesetzes bezüglich Cannabis bestätigten. Allerdings mussten die Richter zu einem “Trick” greifen, um die Verfassungsmäßigkeit des Cannabisverbotes anzuerkennen. Sie verwiesen auf eine bis dahin kaum genutzte Regelung, den §31a BtMG, die es den Staatsanwaltschaften ermöglicht, Verfahren einzustellen, wenn “kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung” besteht. Gegen das sogenannte “Übermaßverbot” verstößt das BtMG demnach nicht, weil Verfahren “die ausschließlich den gelegentlichen Eigenverbrauch geringer Mengen von Cannabisprodukten vorbereiten und nicht mit einer Fremdgefährdung verbunden sind” ja sowieso regelmäßig eingestellt werden müssten.

Anders als der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zur “nicht geringen Menge” (7,5 Gramm THC) zehn Jahre zuvor hatte es das Bundesverfassungsgericht 1994 jedoch versäumt, zu entscheiden, wie viel Haschisch oder Marihuana denn nun eine “geringe Menge” seien. In den Monaten nach dem Verfassungsgerichtsbeschluss verwandelte sich die Bundesrepublik daher in einen cannabispolitischen Flickenteppich. “Wenig” waren an der Nordsee 30, in Berlin 15 und in NRW 6 Gramm. Den baden-würtemberger Staatsanwälten gab ihr Dienstherr “bis 3 Konsumeinheiten freie Hand”.

Sonderausstellung 20 Jahre CannabisbeschlussNoch heute, 20 Jahre danach, sorgt die mit dem Haschisch-Urteil geborene “Geringe Menge”, der Krümel Gras, der angeblich legal sei, für Verwirrung. Zwischen Flensburg und Bodensee gelten ganz unterschiedliche Regeln dafür, welche Delikte vom §31a BtMG erfasst werden. Das innerrepublikanische Rechtsgefälle in Sachen Cannabis wird nicht nur von Fachpolitikern mit Bauchschmerzen betrachtet. Warum trotz vermeintlicher “Freigrenzen” jedes Jahr zehntausende Konsumenten Hausdurchsuchungen erdulden, ED-Behandlungen hinter sich bringen und am Ende, obschon der Eigenbedarf erwiesen ist, verurteilt werden, verwirrt Betroffene und Journalisten gleichermaßen.
Das Hanf Museum Berlin will dies mit seiner im März und April präsentierten Sonderausstellung “20 Jahre Cannabisbeschluss” ändern. Den BesucherInnen stehen dafür knapp zwei Dutzend Experten und Betroffene zur Verfügung, die sich auf Bildtafeln zu Wort melden. Das neu gewonnene Wissen kann dann direkt spielerisch überprüft werden.

Sonderausstellung “20 Jahre Cannabisbeschluss” (PDF)
vom 09. März bis 30. April im Hanf Museum Berlin

Öffnungszeiten während der Feiertage

Tuesday, December 17th, 2013

Das Jahr 2013 neigt sich dem Ende zu und nach den erfreulich gut besuchten Geburtstagsfeierlichkeiten hat die besinnliche Zeit Besitz vom Hanf Museum ergriffen.

Damit auch unsere MitarbeiterInnen die Gelegenheit haben, ein paar ruhige Festtage im Kreise der Liebsten zu verbringen, bleibt das Museum an Heiligabend und dem 1. Weihnachtsfeiertag sowie Silvester und Neujahr geschlossen. Dafür verzichten wir zwischen den Jahren auf einen Ruhetag und öffnen unsere Pforte auch am Montag vor Silvester für die letzten Besucher des Jahres 2013.

Geänderte Öffnungszeiten im Überblick

  • Di 24. + Mi 25.12. Geschlossen
  • Do 26.12. 12-20 Uhr geöffnet
  • Fr 27.12. 10-20 Uhr geöffnet
  • Sa 28. + So 29.12. 12-20 Uhr geöffnet
  • Mo 30.12. 10-20 Uhr geöffnet
  • Di 31.12. + Mi 01.01. Geschlossen

Ab Donnerstag den 2. Januar gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten des Museums.

Wir wünschen allen BesucherInnen und MitarbeiterInnen besinnliche Festtage und einen guten Rutsch ins neue, 20. Jahr der Geschichte des einzigen deutschen Museums über die Pflanze Cannabis.

18 Jahre und endlich legal*

Wednesday, November 28th, 2012

(*naja, nur in Colorado und nur 28,34 Gramm und nur ab 21 Jahre, aber immerhin zum ersten Mal eine echte Legalisierung)

hanf MuseumAm Donnerstag 6. Dezember 2012 feierte das Hanf Museum Berlin seinen 18. Geburtstag. Mit den Mitarbeiterinnen und Besucherinnen feierten dann knapp fünf Millionen Menschen am anderen Ende der Welt. Im US-Bundesstaat Colorado trat an diesem Tag nämlich eine im Schatten der Präsidentenwahl beschlossene Gesetzesänderung in Kraft, die den Besitz von Hasch und Marihuana legalisierte.

Museumschef Rolf Ebbinghaus sieht in den weltweit vielbeachteten Volksentscheiden, auch die Einwohner Washingtons hatten einer ähnlichen Initiative zugestimmt, “nur einen kleinen Schritt auf dem Weg zur vollständigen Relegalisierung der Pflanze Cannabis als Rohstoff, Medizin und Genussmittel”. Jedoch seien dies trotz aller Einschränkungen “Schritte in die richtige Richtung”.

Vollständig Legalisiert ist die in Deutschland verbotene Pflanze denn auch im fernen Colorado nicht. Die Freigabe gilt nur für Personen über 21 Jahre. Diese dürfen ab 6. Dezember bis zu 1 Unze (28,34 Gramm) psychoaktive Cannabisprodukte besitzen. Auch der heimische Anbau wird in engen Grenzen gestattet. Je sechs Hanfpflanzen darf man in Garten oder Growschrank stehen haben.

Anlässlich des “interkontinentalen Feiertages” ludt das Hanf Museum Berlin an Nikolaus zu einem Tag der offenen Tür. Via Internet-Liveschaltungen wurde dann über den Atlantik hinaus gefeiert. Aus erster Hand sollten die Besucherinnen so erfahren, wie es sich anfühlt, mit legalem Cannabis “zu leben”.

Außerdem gab es einen Schätzwettbewerb. Wie viel Hanf ist eine Unze? Die Besucherinnen konnten es ganz praktisch erfahren. Den besten Hanfschätzerinnen winkte ein Preis, der gerne entgegen genommen wurde.

Für das Leibliche Wohl gab es leckerer Hanfwaffeln (ein Geheimtipp, der sonst nur zu den Langen Nächten der Museen angeboten wird) und Hanftee, so waren alle bestens versorgt.

Leider musste die an Donnerstagen üblicherweise im Hanf Museum stattfindende Anwaltssprechstunde ausfallen. In Notfällen konnte man die Grüne Hilfe Berlin unter 030/242 48 27 erreichen.